Rechtsprechung
   KG, 13.01.2000 - 19 W 5398/99   

Luxemburger Beratungsgeschäfte [KG]

Sind nach Art. 13, 14 Abs. 1 EuGVÜ die deutschen Gerichte zuständig, bestimmt die ZPO aber keine örtliche Zuständigkeit, so ist diese im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung zu bestimmen (sachnächstes Gericht, kein Reservegerichtsstand Berlin);

(Hinweis: vgl. die Entscheidung in gleicher Sache «Luxemburger Beratungsgeschäfte [BGH]»)

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit in Verbrauchersachen

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für Verbraucherklage gegen ausländisches Unternehmen im Zweifel in entsprechender Anwendung von §7 HWiG, §26 FernUSG

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 2283
  • VersR 2001, 127 (Ls.)
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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 32/99  

    Haustürwiderrufsgesetz - Ausschluss der Anwendbarkeit

    Das Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ), das unter anderem einen eigenen Verbrauchergerichtsstand enthält, regelt ausschließlich den internationalen Gerichtsstand (KG NJW 2000, 2283, 2284; LG Konstanz NJW-RR 1993, 638; Zöller/Geimer, ZPO 22. Aufl. Anh. I A Art. 14 Rdn. 3).
  • LG Osnabrück, 26.06.2002 - 10 O 2130/01  

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Klage eines deutschen

    Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich grundsätzlich in ergänzender Auslegung des Art. 14 EuGVÜ (vgl.: OLG Dresden, a.a.O.; KG NJW 2000, 2283 (2284)).

    Dementsprechend ist auf den allgemeinen Gerichtsstand des Verbrauchers, also seinen Wohnsitzort abzustellen (vgl.: OLG Dresden, a.a.O.; KG NJW 2000, 2283 (2284)).

  • OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 4 U 686/01  

    Anwendbarkeit des Art. 13 EuGVÜ auf § 661a BGB und Voraussetzungen der

    Örtlich zuständig ist nach Sinn und Zweck der Regelung des Art. 14 EuGVÜ das LG Saarbrücken als Wohnsitzgericht der Klägerin (vgl. zur Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts: KG, NJW 2000, 2283; MünchKomm(ZPO)-Gottwald, aaO., Art. 14 EuGVÜ, Rdnr. 4; Schlosser, aaO., Art. 14 EuGVÜ, Rdnr. 3).
mehr
  • BGH, 23.01.2001 - X ZB 7/00  

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Verneinung der

    Das Landgericht Berlin (Beschl. v. 7.4.1999 - 19 O 495/98) und das Kammergericht (Beschl. v. 13.1.2000 - 19 W 5398/99) haben die Auffassung vertreten, das Landgericht Berlin sei jedenfalls nicht örtlich zuständig.
  • OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00  

    Voraussetzungen der gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung

    Seine örtliche Zuständigkeit hat es nicht verneint; es hat dazu gar nicht Stellung genommen Das Landgericht Berlin hingegen hat mit Beschluß vom 7.4.1999 - 19 O 495/98 - bestätigt durch Beschluß des Kammergerichts vom 13.1.2000 - 19 W 5398/99 - die internationale Zuständigkeit deutscher Gericht zugunsten der Antragstellerin unterstellt, jedoch die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Berlin verneint.
  • LG Kaiserslautern, 12.05.2004 - 2 O 434/03  

    Zur internationalen und örtlichen Zuständigkeit deutscher Gericht bei

    Sofern in den Ver­brauchersachen des Artikel 15 EuGVVO kein allgemeiner Gerichts­stand nach §§ 12 - 18 ZPO eröffnet ist und auch §§ 29, 29 c ZPO nicht eingreifen, fehlt es an einer ausdrücklich normierten ört­lichen Zuständigkeit, da dem deutschen Recht ein allgemeiner Ver­brauchergerichtsstand unbekannt ist (KG NJW 2000, 2283, 2284).
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